• Seite vorlesen

Förderung zur Belebung von leerstehenden Flächen

04.03.2024

Förderaktion Starke!Zentren

Die steirischen Orts- und Stadtkerne sollen gestärkt und mit Leben erfüllt werden. Ein besonderer Fokus liegt daher auf der Nutzung vorhandener Leerstände, eine maßvolle Nachverdichtung und eine attraktive Nutzungsdurchmischung der steirischen Orts- und Stadtkerne. Ziel dieser Förderung ist es , bereits leerstehende Flächen oder vom Leerstand bedrohte Flächen in steirischen Orts- und Stadtkernen einer neuen wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Damit wird eine Leerstandsaktivierung, eine Verbesserung der lokalen Infrastruktur sowie eine optimale Versorgung der Bevölkerung erreicht.

Zielgruppen

  • Zu den Zielgruppen dieser Förderungsaktion zählen EigentümerInnen oder Bauberechtigte von Gebäuden oder Gebäudeteilen in steirischen Orts- und Stadtkernen. EigentümerInnen oder Bauberechtigte können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen sein. Ausgeschlossen sind jene EigentümerInnen oder Bauberechtigte, welche dem Bundesvergabegesetz (BVergG 2018) unterliegen.

Grundsätzliche Voraussetzungen

  • Die Feststellung, ob die zu fördernde(n) Fläche(n) in einem Orts- oder Stadtkern liegt/liegen, erfolgt durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung. Ohne eine positive Feststellung ist keine Förderung möglich. Das Datum des Eingangs des Förderungsantrags bei der Förderungsstelle gilt als Anrechnungsstichtag. Erst ab diesem Tag können Projektkosten berücksichtigt werden. Daher müssen Förderungsanträge unbedingt vor Projektbeginn bei der Förderungsstelle eingereicht werden. Als Projektbeginn gelten Lieferungen, Leistungen, Rechnungslegung und Zahlungen. Der Umfang des Projektes muss mindestens 50.000 Euro betragen.

Alle Informationen zur Förderung der SFG:

Zum Antrag