
08.02.2022
Die aktuellen Corona-Maßnahmen ab 16. April
Neuerungen ab 16. April:
- keine generelle FFP2-Maskenpflicht mehr in „Indoor-Bereichen" (nur mehr Empfehlung), wie z.B. im nicht lebensnotwendigen Handel, Gastronomie, Beherbergung, Freizeit- und Kultureinrichtungen etc.
- FFP2-Maskenpflicht gilt nur mehr in wenigen ausgewählten Bereichen (z.B. Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogeriemärkte, Banken etc.)
- keine Auflagen mehr für die Nachtgastronomie
- G-Nachweise: der Nachweis der 3. Impfung („Booster") ist nun 365 Tage gültig (statt bisher 270 Tage)
- Zusammenkünfte bis zu 500 Teilnehmern: keine Auflagen
- Zusammenkünfte mit mehr als 500 Teilnehmern: COVID-19-Beauftragter und COVID-19-Präventionskonzept
Arbeitsorte
- Es gelten grundsätzlich keine allgemeinen Regelungen mehr für Arbeitsorte.
- Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber in begründeten Fällen strengere Maßnahmen als in der Verordnung vorsehen kann.
- Die 3-G-Nachweispflicht am Ort der beruflichen Tätigkeit ist nur mehr in „vulnerablen Settings" aufrecht (z.B. Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime)
Die aktuellen Corona-Maßnahmen sowie laufende Updates und umfassende Sevice-Angebote für von Covid-19 betroffene Betriebe finden Sie auch auf der Website der Wirtschaftskammer Steiermark unter www.wko.at