
27.10.2022
Die aktuellen Corona-Maßnahmen bis 15. Jänner 2023
Aktuelle Neuerungen:
- Die aktuellen Regelungen werden vorerst bis 15. Jänner 2023 verlängert.
- Für positiv getestete Personen gelten Verkehrsbeschränkungen (laut COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung)
- Keine FFP2-Maskenpflicht im lebensnotwendigen Handel, Öffis, Apotheken etc.
- FFP2-Maskenpflicht nur mehr in besonders „vulnerablen Settings" (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime)
Arbeitsorte
- Es gelten grundsätzlich keine allgemeinen Regelungen mehr für Arbeitsorte.
- Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber in begründeten Fällen strengere Maßnahmen als in der Verordnung vorsehen kann.
- Die 3-G-Nachweispflicht am Ort der beruflichen Tätigkeit ist nur mehr in „vulnerablen Settings" aufrecht (z.B. Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime).
- Ausnahmen für positiv getestete Mitarbeiter laut COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung
Die aktuellen Corona-Maßnahmen sowie laufende Updates und Unternehmenshilfen finden Sie auch auf der Website der Wirtschaftskammer Steiermark unter www.wko.at