Seit 15. September hat das BMSGPK die Corona-Schutzmaßnahmen bundesweit wieder verschärft. Bis zur Novellierung des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes (per 23.09.2020) gelten die bereits bestehenden bundesweiten Gesundheitsauflagen der COVID-Lockerungsverodnung für alle Gesellschafts- & Wirtschaftsbereiche:
Hier geht es zu den aktuellen Maßnahmen. Nachstehend wesentliche Fakten zusammengefasst:
Mindestens 1 Meter Abstand zu haushaltsfremden Personen und anderen (BesucherInnen-)gruppen oder andere geeignete Schutzmaßnahmen.
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